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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vercharterung von Luftfahrzeugen sowie damit verbundene Leistungen zwischen der Langer Air Operations UG (nachfolgend „Vercharterer“) und dem Kunden (nachfolgend „Charterer“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

§ 2 Vertragsabschluss und Chartervoraussetzungen

  1. Die Angebote auf der Website sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Reservierung oder Unterzeichnung eines Chartervertrages zustande.
  2. Der Charterer muss im Besitz einer für das jeweilige Luftfahrzeug gültigen Lizenz, eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses (Medical) sowie einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 LuftSiG sein. Diese Dokumente sind vor dem ersten Flug im Original vorzulegen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Die Charterpreise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als „Nasscharter“ (inkl. Öl und Treibstoff).
  2. Lande-, Anflug- und Stellplatzgebühren sowie DFS-Gebühren sind nicht im Charterpreis enthalten und vom Charterer zu tragen.
  3. Fremdbetankungen werden gegen Vorlage der Originalrechnung bis zur Höhe der am Flugplatz Aachen-Merzbrück (EDKA) geltenden Preise erstattet.

§ 4 Pflichten des Charterers

  1. Das Luftfahrzeug darf ausschließlich durch den im Chartervertrag genannten Piloten geführt werden.
  2. Der Charterer ist zur Einhaltung aller luftrechtlichen Bestimmungen und der Vorschriften des Flughandbuchs verpflichtet.
  3. Die 90-Tage-Regelung ist strikt einzuhalten: Hat der Pilot den Typ länger als drei Monate nicht geführt, ist vor dem nächsten Alleinflug ein Checkflug mit einem Fluglehrer des Vercharterers durchzuführen.
  4. Das Flugzeug ist sauber (außen gereinigt, innen besenrein) zurückzugeben. Bei Missachtung werden Reinigungspauschalen gemäß Chartervertrag fällig.

§ 5 Haftung und Versicherung

  1. Für das Luftfahrzeug besteht eine Haftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung.
  2. Die Selbstbeteiligung des Charterers beträgt im Schadensfall 5.000,00 €.
  3. Bei Nichteinhaltung der 90-Tage-Regelung (ohne Checkflug) erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 7.500,00 €.
  4. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verstößen gegen luftrechtliche Vorschriften haftet der Charterer unbeschränkt.

§ 6 Stornierung und Nichtabnahme

Reservierungen sind verbindlich. Stornierungen müssen rechtzeitig erfolgen. Der Vercharterer behält sich vor, bei kurzfristigen Absagen oder Nicht Erscheinen eine Ausfallgebühr gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen, sofern das Flugzeug nicht anderweitig verchartert werden kann.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.